Allgemeine Wehrpflicht

Noch besteht in der Bundesrepublik Deutschland die allgemeine Wehrpflicht, d.h. jeder gesunde Deutsche kann zum Wehrdienst herangezogen werden. Anstatt des derzeit 9-monatigen Grundwehrdienstes kann der Zivildienst abegeleistet werden. Daneben besteht die Möglichkeit, sich anstelle des Wehr- und Zivildienstes für den sogenannten Ersatzdienst bei einer Einheit des Katastrophenschutzes, also z.B. bei der Freiwilligen Feuerwehr, zu entscheiden.

Ersatzdienst bei der Freiwilligen Feuerwehr

Die Verpflichtungsdauer für den Bundeswehr-Ersatzdienst beträgt zurzeit 6 Jahre. Wir in Moorsee treffen uns dreimal monatlich zu Übungen und Sonderdiensten. Alarmierungen zu Einsätzen erfolgen über Funkmelder und Sirene, d.h. man ist in seiner Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt. Es hat sich gezeigt, dass der Dienst problemlos neben dem Beruf oder Studium ausgeübt werden kann.

Auch außerhalb des Ersatzdienstes zur Feuerwehr

Selbstverständlich steht der Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr nicht nur im Zusammenhang mit dem Ersatzdienst. Auch wer seinen Wehr- oder Zivildienst bereits abgeleistet hat, findet bei uns eine Gemeinschaft, die sich unter dem Motto "Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit" in den Dienst der Allgemeinheit stellt.